Mit dem Begriff “Tattoo” werden die wenigsten Zivilen ein Militärmusikfestival verbinden. Dabei liegt die Bezeichnung dafür nahe, denn das Wort bedeutet in deutscher Übersetzung auch “Zapfenstreich”.
Vor dem Landgericht Berlin stritten jetzt zwei konkurrierende Veranstalter erbittert um den Begriff “Berlin Tattoo”.
Das Festival hat eine lange Tradition und wurde zunächst bis 1992 von den britischen Streitkräften in der Berliner Deutschlandhalle veranstaltet. Eine Agentur knüpfte daran an und veranstaltete seit 1995 in Zusammenarbeit mit dem Bundeswehrverband das “Berlin Tattoo”. Auf diesen Zug sprang jetzt eine andere Agentur auf und bewarb ein konkurrierendes Festival mit dem Titel “Original Berlin Tattoo”. Außerdem teilte sie mit, “… dass das Berliner Militärmusikfest in seiner bekannten Form nicht mehr von dem Deutschen Bundeswehr-Verband durchgeführt” werde.
Die Veranstalter des älteren Festivals beantragten eine einsteilige Verfügung gegen die Verwendung der Begriffe “Original Berlin Tattoo” und die Behauptung, das Festival werde in seiner bekannten Form nicht mehr vom Bundeswehrverband veranstaltet. Die Antragsteller hatten teilweise Erfolg:
Das Landgericht Berlin verbot mit Urteil vom 21.04.2011 - 91 O 32/11 - die Aussage der Behauptung, das Festival werde nicht mehr in der bekannten Form veranstaltet , weil sie unwahr und damit irreführend war. Ebenso verbot das Landgericht die Bezeichnung “Original” als irreführend, weil der Eindruck erweckt werde, es werde an die bisherigen Veranstaltungen angeknüpft, während die Antragsgegnerin tatsächlich erstmals das Festival veranstaltete.
Keinen Erfolg hatte aber der Versuch, auch die Verwendung der Bezeichnung “Berlin Tattoo” als solche verbieten zu lassen. Das Gericht führt aus, die Bezeichnung “Tattoo” als englisches Wort für Zapfenstreich rein beschreibend und damit als Kennzeichen nicht schutzfähig, so dass es die Antragstellerinnen nicht für sich monopolisieren könnten. Wörtlich heißt es:
“Denn Tattoo stammt aus dem Holländischen: Im 17. Jahrhundert wurde mit dem Satz «doe den tap toe» («mach den Hahnen zu!») auf Befehl des Kommandanten der Bierhahnen geschlossen. Dieses Signal wurde meistens von einem Trommler oder Pfeiffer gespielt. Die englische Sprache bildete dann aus dem holländischen Zapfenstreich das Wort «tattoo». Im Laufe der Zeit ist der Zapfenstreich oder eben «tattoo» zum Synonym für entsprechende Musikfestivals geworden.”
Wird die Entscheidung nicht erfolgreich angefochten, kommen die Berliner damit künftig in den doppelten Genuss einer Veranstaltung “Berlin Tattoo”.