Jauch klagt gegen “Punching-Ball”-Cover

Wenn es um sein Persönlichkeitsrecht geht, versteht Moderator Günther Jauch anders als in seinen Sendungen – verständlicherweise – keinen Spaß. Und so hat er seine Privatsphäre bisher recht erfolgreich vor den Medien geheim gehalten.

Jetzt wehrt sich der Moderator erneut gegen eine Veröffentlichung eines Fotos, das ihn auf dem Cover eines Buches aus dem Solibro-Verlag zeigt.  Titel:

“Ich war Günther Jauchs Punching-Ball. Ein Quizshow-Tourist packt aus”.

Das verfremdete Foto zeigt Jauch mit heruntergezogenen Mundwinkeln. Wie das Medienportal Meedia meldet, ist eine Klage gegen den Verlag beim Landgericht Hamburg anhängig, mit der Jauch ihm die Veröffentlichung des Fotos untersagen lassen möchte.

Grundsätzlich muss Günther Jauch als Person des öffentlichen Lebens die Veröffentlichung von Fotos im Zusammenhang mit aktueller Berichterstattung über ihn bilden, denn § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG erlaubt die Veröffentlichung von Bildern aus dem Bereich der Zeitgeschichte. Es besteht dann auch kein Zweifel, dass Jauch auf einem Buch, das sich mit ihm befasst, abgebildet werden darf.

Knackpunkt ist hier die Verfremdung: Auch eine verfremdete Abbildung kann durchaus zulässig und als Satire grundrechtlich besonders geschützt sein. Voraussetzung ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts, das in einem Beschluss vom 14.  Februar 2005 – 1 BvR 240/04 - über ein manipuliertes Bild des Ex-Telkom-Chefs Ron Sommer zu entscheiden hatte, ob der Betrachter das Foto als verfremdet erkennt. Ist dies der Fall, schützt die Kunstfreiheit die Abbildung bis zur Grenze einer unzulässigen Schmähung. Ist die Manipulation indes nicht zu erkennen, handelt es sich schlicht um eine unzutreffende und damit unzulässige Tatsachenbehauptung mit dem Inhalt, der Abgebildete habe tatsächlich im Moment des Fotografierens so ausgesehen wie auf dem Foto. Das Jauch-Foto ist ein Grenzfall. Die Proportionen von Kopf und Körper legen bei genauerem Hinsehen eine Manipulation zwar nahe. Die bloße Verfremdung des Gesichts ist aber durchaus nicht so stark, dass von einer offensichtlichen Karikierung ausgegangen werden kann. Insbesondere wird der flüchtige Betrachter sie kaum wahrnehmen.

Mündlich verhandelt und entschieden wird voraussichtlich im Juli.

Eine Antwort zu Jauch klagt gegen “Punching-Ball”-Cover

  1. Finde es gut, dass Günther Jauch sein Privatleben geheim hält. Ich glaube der Erfolg damit gibt ihm recht.

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