Listige Abowerbung verboten

Der Kampf der Verlage um Abonnenten ist hart und gekämpft wird nicht nur mit legalen, sondern zum Teil auch mit (hinter-) listigen Mitteln. Die Verbraucherzentrale hatte letztes Jahr die Axel Springer AG verklagt, weil diese eine Ex-Abonnentin, die ihr Abo gekündigt hatte, anschrieb und um Rückruf bat, da bei der Bearbeitung des Vorgangs noch eine Frage aufgetreten sei. Der Ehemann der Kundin kam der Bitte nach, musste sich dann aber mit einer Vertriebsmitarbeiterin auseindersetzen, die beharrlich versuchte, ihn von der Kündigung abzubringen.

© Michael Grabscheit / pixelio.de

Wie die Verbraucherzentrale jetzt in einer Pressemitteilung berichtet, hat das Landgericht Berlin der Axel Springer AG nun untersagt,

“Kunden, die ihr Zeitschriftenabonnement gekündigt haben, mit der Aufforderung anzuschreiben, sie zurückzurufen, weil noch eine Frage aufgetreten sei, wenn der Kunde tatsächlich auf diesem Wege dazu bewegt werden soll, seine Kündigung zurückzunehmen.”

Zwar hatte die Axel Springer AG die vorprozessuale Abmahnung noch zurückgewiesen, in dem gerichtlichen Verfahren sah sie dann aber offenbar so wenig Erfolgschancen, dass sie den Anspruch anerkannte. In einem ähnlichen Fall hatte die Verbraucherzentrale beim Landgericht Hamburg bereits ein Urteil gegen die Bauer Vertriebs AG erwirkt.

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