Button-Lösung tritt am 1. August 2012 in Kraft

In unserem Beitrag “Push the Button” hatten wir die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes gegen Kostenfallen im Internet vorgestellt. Neben der so genannten Button-Lösung sieht die Regelung vor allem neue Informationspflichten für Online-Shops vor. Offen war aber noch, wann das Gesetz in Kraft tritt. Diese Frage ist jetzt beantwortet: Das Bundesverbraucherministerium hat heute in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass das Gesetz am heutigen Mittwoch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist und nunmehr zum 1. August 2012 in Kraft tritt.

Für Betreiber von Online-Shops bleibt also nur noch wenig Zeit, um die Bestellprozesse zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Andernfalls drohen nicht nur Abmahnungen, vor allem kommen keine wirksamen Verträge zustande, wenn der Bestellprozess den gesetzlichen Vorgaben nicht entspricht.

Was unbedingt zu beachten ist, haben wir hier zusammengefasst.

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