Ein tragischer und mit harten Bandagen geführter Sorgerechtsstreit bewegte vor etwa acht Jahren die österreichische Öffentlichkeit. Darüber berichtete das Wiener Boulevardblatt “Kurier” ausführlich, unter anderen in einem Artikel unter der Überschrift “Die Justiz muss sensibler werden”, in dem es um den Umgang der österreichischen Justizbehörden mit dem Fall ging. So richtig ernst nahm es das Blatt dann aber mit der bei der Betroffenheit von Kindern unbedingt gebotenen Sensibilität aber nicht und veröffentlichte auch gleich ein Foto, das den Achtjährigen mit schmerzverzerrtem Gesicht zeigte. Ein Wiener Gericht verurteilte die Zeitung zu insgesamt 9.000,00 EUR Geldentschädigung.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat nun mit Urteil vom 19. Juli 202 - 1593/06 – entschieden, dass dies keine Verletzung der Pressefreiheit darstellt.
Das Gericht erkennt zwar an, dass der kontrovers diskutierte Sorgerechtsstreit einen Berichterstattungsanlass bilden könne. Dadurch werde aber das betroffene Kind nicht zu einer Person des öffentlichen Lebens, über die eine Berichterstattung zulässig sei. Er habe ich auch nicht selbst freiwillig an die Öffentlichkeit begeben. Für die Berichterstattung sei es auch nicht erforderlich gewesen, die Identität des betroffenen Kindes preiszugeben. Auch das Argument der Zeitung, die Fotos seien erforderlich, um die Verzweiflung des Kindes zu zeigen, ließ das Gericht nicht gelten. Denn die reine Neugierbefriedigung stelle keine Rechtfertigung für eine identifizierende Berichterstattung dar. Schließlich sei der besondere Schutz von Minderjährigen zu berücksichtigen.
Auch wenn die Geldentschädigung in derartigen Fällen sicher nicht geeignet ist, die mit der Berichterstattung einhergebenden Auswirkungen für den Betroffenen auch nur ansatzweise zu kompensieren, ist die Entscheidung zu begrüßen. Der Schutz Minderjähriger ist ein hohes Gut, insbesondere dann, wenn – wie in dem vorliegenden Fall – der Betroffene durch die eigentlichen Vorgänge, die den Berichterstattungsanlass bilden, schon genug Leid erfährt.
