Jeder kennt sie: Die schönen Aldi-Produte, deren Verpackung und Design sich ganz nah am Original bewegen – manchmal auch zu nah. Und ab und zu wehrt sich ein Konkurrent gegen das Segeln im Wind seiner bekannten Produkte.
Dies hat nun auch Lebensmittelriese Dr. Oetker getan und die Verletzung der Rechte an seinem Pudding “Paula” beanstandet. Oetker berief auf das folgende europäische Geschmacksmuster an dem Pudding mit Kuhflecken:
Zudem argumentierte Oetker mit ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz und zwar unter Verweis zum einen auf das Fleckenmusters des Puddings, zum anderen auf das Design der Verpackung, die in beiden Fällen mit einer Kuh geschmückt ist.
Das LG Düsseldorf hat den Antrag von Dr. Oetker auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, das OLG Düsseldorf die Berufung von Oetker mit Urteil vom 24.Juli 2012 zurückgewiesen. Das OLG geht davon aus, dass das Aldi-Produkt noch einen hinreichenden Abstand wahrt. Die Begründung liegt noch nicht vor, wird aber vermutlich auf einer Linie mit derjenigen der ersten Instanz liegen.
Das Landgericht Düsseldorf hatte in seinem Urteil vom 1. 3. 2012 – 14c O 302/11 – ausgeführt, dass der Pudding zwar eine hinreichende Eigenart für den Geschmacksmusterschutz aufweise. Der Aldi-Pudding sei aber insbesondere bei der maßgeblichen Sicht auf den Pudding von oben beim Öffnen anders gestaltet, weil er nicht die für den “Paula”-Pudding typische Drehung der Fleckenform aufweise, sondern an der Oberfläche im Wesentlichen einfarbig sei. Auch die Kühe auf den Verpackungen seien hinreichend unterschiedlich. Während „Paula” als fett stilisierte Kuh mit Sonnenbrille dargestellt werde, die sich mit sichtbarer Zunge genießerisch das Maul ablecke und deren Farben denjenigen des Puddings entspreche, zeige das Etikett von „Flecki” ein magere weiße Kuh mit Kuhglocke um den Hals und einem Blümchen im Maul. Auch eine wettbewerbsrechtlich unzulässig Nachahmung scheide daher aus.
