Im klassischen Presserecht sind in erster Linie zwei große Gebiete zu unterscheiden: Die Wort- und die Bildberichterstattung, die unterschiedlichen Regelungen folgen.
Im klassischen Presserecht sind in erster Linie zwei große Gebiete zu unterscheiden: Die Wort- und die Bildberichterstattung, die unterschiedlichen Regelungen folgen.
“Only no news is bad news” sollte sich eigentlich jeder Z-Prominente sagen, insbesondere wenn die Prominenz nicht einmal mehr für die Teilnahme am Dschungelcamp reicht. Anderer Meinung war offenbar ein Modedesigner, der sich gegen eine Berichterstattung im Berliner Tagesspiegel wehrte, … Weiterlesen →
“Doppelt so schnell wie normales DSL” sollten sie sein, die Internetanschlüsse der Unity Media NRW GmbH und der Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG. Dass diese Aussage problematisch ist, hätte den Werbestrategen der Unternehmen eigentlich auffallen müssen, und zwar schon deshalb, … Weiterlesen →
… sang einst die Münchener Freiheit – und so mancher wird diesen Satz über seine Lieblingsbettwäsche sagen. Ohne die Bettwäsche mit dem Slogan “Mit Dir ist alles toll” werden jetzt allerdings zumindest diejenigen einschlafen müssen, die sie bisher nicht gekauft … Weiterlesen →
Dr. Cornelius Renner ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Lehrbeauftragter an der Humboldt-Universität zu Berlin. Alexander Frisch ist Rechtsanwalt, Ex-Profibasketballer und Sport-Kommentator bei Eurosport. Beide sind in der Kanzlei LOH Rechtsanwälte in Berlin überwiegend im Presserecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht tätig. Sie sind Mitautoren des Praxishandbuchs Medienrecht.
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