Ausgerechnet an einem der wenigen heißen Tage des verregneten Sommers 2011, an denen das Bier am Besten schmeckt, nimmt uns das Landgericht Berlin die Illusion, wir würden mit dem Biergenuss schöner und gesünder.
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Wie das Gericht in einer aktuellen Pressemitteilung berichtet, hat es bereits mit einem nun im Volltext veröffentlichten Urteil vom 10. Mai 2011 – 16 O 259/10 - dem Deutschen Brauer-Bund e.V. auf Klage der Verbraucherzentralen unter anderem untersagt, die schönheitsfördernde Wirkung von Bier hervorzuheben, auf seine Vorbeugeeffekte gegen Herzerkrankungen, Gallen- und Harnstein sowie Osteoporose hinzuweisen und die Herabsetzung des Demenz- und Diabetesrisikos durch Alkoholgenuss anzupreisen.
In der Werbung des Brauer-Bundes konnten wir unter anderem erfahren, dass Bier nicht nur durch Auftragen auf den Kopf sondern auch durch den bloßen Genuss gut für “reine Haut” und “schönes Haar” ist. Im einzelnen ging es um folgende Aussagen:
- „Wer moderat Alkohol genießt, ist im Alter weniger gefährdet, an Demenz zu erkranken.”
- „Wer mäßig Alkohol trinkt, verringert die Gefahr, an Alters-Diabetes zu erkranken,um rund 30 Prozent.”
- „Bier ist reich an Vitaminen und arm an Kalorien, es regt den Stoffwechsel und die Durchblutung an, stärkt die Knochen und mindert das Herzinfarktrisiko. Manchen Inhaltsstoffen des Hopfens wird sogar nachgesagt, sie könnten das Krebsrisiko mindern.”
- “Wichtige Fitmacher sind die leicht verdaulichen Kohlenhydrate des Bieres, aus denender Körper schnell verfügbare Energie gewinnt. Für Schönheit, aber auch für Gesundheitund Wohlbefinden sorgen die im Bier enthaltenen B-Vitamine: Sie sind nämlich nicht nur wichtig für eine reine Haut und schönes Haar, sondern auch für den gesamten Stoffwechsel, für Nerven, Immunsystem, Blutbildung und Sehvermögen. Die B-Vitamine gehören zu den Vitaminen, die der Körper nur in sehr geringen Mengenspeichern kann. [...] Bier enthält außerdem die Mineralstoffe Magnesium und Kalium, die vom Körper benötigt werden, damit Muskeln und Nerven richtig funktionieren. Magnesium unterstützt die Muskeltätigkeit und die Reizübertragung der Nerven. Kalium ist wichtig für Herz- und Muskelfunktion, spielt aber auch bei der Wasseraus-scheidung aus dem Körper und bei der Regulierung des Blutdrucks eine wichtige Rolle. So kann eine hohe Kaliumaufnahme den Blutdruck senken, Natrium und Kalzium sind dagegen kaum in Bier zu finden. Ein Plus für die Gesundheit, denn Kombination von Kalziumarmut und Magnesiumreichtum beugt Herzerkrankungen, Gallen- und Harnstein vor.”
- „In vielen wissenschaftlichen Untersuchungen wurde nachgewiesen, dass Bier das Herzinfarktrisiko senken kann. Beim Vergleich von Abstinenzlern mit Biertrinkern stellte sich heraus: Maßvolle Biertrinker erleiden nur halb so oft einen Herzinfarkt. Außerdem gibt es Hinweise, dass leichter bis mäßiger Alkoholgenuss auch gegen andere Herz/Kreislauf-Erkrankungen und gegen einen Schlaganfall vorbeugen kann. [...] Natürliche Inhaltstoffe im Bier, sogenannte Polyphenole, verbessern die körpereigene Abwehrgegen aggressive Umwelteinflüsse wie z. B. frei Radikale, welche u. a. zur Entstehung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen beitragen. [...] Wer mäßig aber regelmäßig Bier trinkt, tut seinem Herzen also etwas Gutes.
- „Eine simple Möglichkeit, die Knochen zu stärken und zu erhalten, ist jeden Tag ein Glas Bier trinken. [...] Das ist vor allem für Frauen interessant: Osteoporose, einer Schwächung, des Knochenbaus, von der verstärkt Frauen in den Wechseljahren betmffen sind, kann durch Bier vorgebeugt werden. Verantwortlich für diese Wirkung des Bieres ist die Gerstein der das mineralische Silizium enthalten ist.”
- „Regelmäßiger leichter Alkoholgenuss kann vor Demenz schützen.
Das Gericht führt aus, die Werbung verstoße gegen Art. 4 Abs. 3 der europäischen Health-Claim-Verordnung (HCV), so dass der Verbraucherzentrale ein Unterlassungsanspruch aus § 8, § 4 Nr. 11 UWG zustehe. Die Vorschrift der HCV lautet kurz und bündig:
“Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent dürfen keine gesundheitsbezogenen Angaben tragen.”
Damit ist letztlich schon alles gesagt. Das Gericht beschäftigt sich dann noch mit der Frage, ob durch Aussagen auf der Internetseite des Verbandes überhaupt eine geschäftliche Handlung vorliegt. Die Ansicht des Verbandes, dass ein journalistischer Beitrag vorliege, scheint allerdings in der Tat bei einem Lobby-Verband eher fernliegend. Ferner geht es in dem Urteil noch um die Frage, ob das Werbeverbot nur die Werbung für konkrete Produkte und nicht eine Produktgruppe betrifft und ob es nur für die Etikettierung oder auch die Werbung im Internet gilt. Das Landgericht Berlin verweist insofern zutreffend auf den eindeutigen Wortlaut der Verordnung.
Den Biergenuss wird sich durch das Urteil indes hoffentlich niemand verderben lassen.