Durch Kreativität glänzt er nicht – ein sofortiges Medienecho folgte seiner Bekanntgabe dennoch: Der neue Wahlkampfslogan der SPD sorgt für Aufruhr – in der Presse, in der SPD-Zentrale und vor allem bei einem Leiharbeitsunternehmen in Baden-Württemberg. Dieses verwendet, wie SPIEGEL ONLINE berichtet, das just von der SPD für den Wahlkampf gewählte Motto „Das Wir entscheidet“ bereits seit 2007, unter anderem auf seiner Homepage. Begeisterung erntet die Nachahmung durch die SPD hier nicht. Das Unternehmen prüft laut der SPIEGEL-Meldung rechtlichen Schritte. Unter keinen Umständen wolle man mit der SPD in Verbindung gebracht werden, die Zeitarbeit ablehne.
Letztlich dürfte dies aber nur viel Lärm um nichts ein – oder aber eine mehr oder weniger gelungene PR-Maßnahme des badischen Unternehmens.
Denn urheberrechtlichen Schutz für den Slogan wird das Unternehmen kaum beanspruch können. Soweit ein Werbeslogan nicht über übliche Anpreisungen und den werbemäßigen Imperativ hinausgeht, ist er keine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des § 2 UrhG. Die Gerichte haben etwa den Schutz für Slogans wie „aufregendstes Ereignis des Jahres“ für die WM versagt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.08.1986 – 6 W 134/86) oder für “DEA – Hier tanken Sie auf” (OLG Hamburg, Urt. v. 9. November 2000 – 3 U 79/99). Bejaht hat das OLG Düsseldorf beispielsweise in bereits in den 60er Jahren den Schutz für „ein Himmelbett als Handgepäck“ in der Schlafsack-Werbung. Die Originalität des “Wir-Slogans” dürfte hingegen nicht ausreichen.
Und auch dem Markenschutz dürfte der Slogan nicht zugänglich sein – diesen hat das Unternehmen offenbar auch gar nicht zu erlangen versucht.
Will die Leiharbeitsfirma einen Slogan, der nicht gleichzeitig als Motto für den politischen Kampf gegen die eigene Branche steht, bleibt deshalb wohl nur ein Ausweg: Die Suche nach einem neuen Werbetext. Diesmal möglichst bildhaft und blumig, denn der nächste Wahlkampf kommt bestimmt.





